Existenzschutz und Altersvorsorge



Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU)
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit in der Regel zu mindestens 50 % über lange Zeit oder gar nicht mehr in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten können (§ 172 Abs. 2 VVG). Sie erhalten dann bis zum Eintritt ins Rentenalter, die vertraglich vereinbarte Rente.
Besonders sinnvoll ist sie für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen. Für diesen Personenkreis ist seit 2001 keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr vorgesehen. Die seither gesetzlich festgelegte Erwerbsminderungsrente reicht zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft kaum aus. Zudem ist sie nicht von der zuletzt ausgeübten Berufstätigkeit abhängig, sondern es zählt einzig das verbleibende Leistungsvermögen „irgendeiner“ auf dem Arbeitsmarkt angebotenen Tätigkeit. Bevor Sie Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben, wird also zunächst geprüft, ob Sie noch einer anderen Tätigkeit nachgehen könnten, unabhängig welchen Beruf Sie bisher ausgeübt haben oder wie hoch Ihr letztes Einkommen war. Können Sie noch irgendeine Tätigkeit mindestens 6 Stunden am Tag ausüben, gehen Sie leer aus und es gibt keine gesetzlichen Leistungen. Stehen Sie dem Arbeitsmarkt noch mit einer täglichen Arbeitszeit von 3-6 Stunden zur Verfügung, bekommen Sie die "halbe“ Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 17 % des letzten Bruttoeinkommens. Sind es weniger als 3 Stunden, haben Sie Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente von ca. 34 % des letzten Bruttoeinkommens. Berufsanfänger sind in der Regel in den ersten 5 Jahre nicht abgesichert, weil Ansprüche erst nach diesem Zeitraum entstehen und sie zudem mindestens 3 Jahre "Pflichtbeiträge" in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben müssen.
Deshalb ist es ratsam, so früh wie möglich die eigene Arbeitskraft zu versichern. In der Regel gilt, je jünger sich ein Berufsanfänger gegen Berufsunfähigkeit versichert, desto geringer die Prämie, da dann meistens wenige Vorerkrankungen vorliegen. Zu empfehlen ist sie außl;erdem Singles sowie Paaren und Familien mit Alleinverdienern, die somit nicht auf ihr Einkommen verzichten können, ebenso Selbstständigen, da sie sie meist nicht gesetzlich versichert sind.
Vor Antragsannahme müssen Sie sich einer Risikoprüfung unterziehen. Bei der Risikoeinschätzung werden folgende Kriterien berücksichtigt: Alter, Beruf, aktueller Gesundheitszustand und Vorerkrankungen, Hobbies. Aus diesen Informationen bestimmt sich dann der Beitrag.

Unfall-Versicherung
Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Sie auf dem Arbeitsweg oder während der Arbeitszeit versichert, Kinder auf dem Schulweg und in der Schule. Außl;erhalb dieser Zeit in der Freizeit schützt Sie die private Unfallversicherung vor den Folgen finanzieller Belastungen, die durch eine bleibende gesundheitliche Beeinträchtigung entstehen. Unfälle können immer und überall geschehen. Bei einem einfachen Armbruch oder anderen harmlosen Verletzungen greift die Unfallversicherung nicht. Aber leider kann es auch schnell zu folgenschweren Unfällen kommen, die Sie dauerhaft beeinträchtigen können. Von einer dauerhaften Invalidität spricht man, wenn ein entstandener Gesundheitsschaden länger als drei Jahre bestehen wird und nach ärztlicher Diagnose keine Besserung zu erwarten ist.
In diesem Fall erhalten Sie eine Kapitalzahlung oder eine vertraglich vereinbarte Rentenzahlung, außl;erdem bietet sie u.a. weitere Leistungen an, soweit sie Gegenstand des Vertrages sind:
- Krankenhaustagegeld
- übergangsleistungen
- Todesfallsumme
- Bergungskosten
- kosmetische Operationen
- Assistance-Leistungen
- Sofortleistungen

Basis der Berechnung der Entschädigungsleistung ist die Gliedertaxe, in der die Höhe der Invaliditätsgrade beim Verlust von bestimmten Körperteilen oder Sinnen geregelt ist. Auch bei nur teilweisen Funktionseinschränkungen eines Körperteils, wird dieser Anteil des Prozentsatzes als Invalidität angenommen. Entsprechend des Invaliditätsgrades wird dann die Gesamtversicherungssumme anteilig oder in Form einer monatlichen Unfallrente ausgezahlt. Die Unfallversicherung kann man mit oder ohne Progression (Grundsumme) abschließen. Durch eine integrierte Progression, steigt die Höhe der Leistungen mit zunehmendem Invaliditätsgrad prozentual an. Wird z.B. eine Invalidität von 100 % festgestellt und es liegt eine vertraglich vereinbarte Progression von 300 % zugrunde, steigt die Leistung um das Dreifache der Versicherungssumme. Wenn Sie einen Tarif mit Progression (in der Regel 225%, 300%, 350% oder 500%) wählen, erhöhen sich die Leistungen also kontinuierlich. Allgemein erfolgt bei den ersten 25% Invalidität keine Mehrleistung, ab 26% festgestellter Invalidität staffeln sich die höheren Leistungen entsprechend der gewählten Progression. Inzwischen gibt es neuartige Produkte auf dem Versicherungsmarkt, die Ihnen auch schon bei harmloseren Unfällen finanziell unter die Arme greifen. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Erwerbsunfähigkeits-Versicherung
Eine günstigere Alternative zur Berufsunfähigkeits-Versicherung stellt die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung dar, wenn zum Beispiel bei der BU aufgrund Ihrer beruflichen Situation oder eines risikoreichen Hobbys hohe Risikozuschläge zu erwarten sind und deshalb nicht zu empfehlen ist.

Dienstunfähigkeits-Versicherung
Wir versichern auch Beamte. Wenn Sie Fragen zur Dienstunfähigkeits-Versicherung haben, sprechen Sie uns ebenfalls gerne an.


Private Rentenvorsorge


Wir alle wollen nach dem Berufsleben nicht in finanzieller Armut leben, um den Lebensabend genießl;en zu können. Eine Säule, um sich davor zu schützen, ist daher die private Altersvorsorge. Es bieten sich hierzu folgende Möglichkeiten an:

Klassische Rentenversicherung
Sie sparen monatlich einen bestimmten Betrag, der später in Form einer monatlichen garantierten Mindestrente zurückgezahlt wird. Sie errechnet sich aus dem garantierten Kapital, das sich aus einem bei Vertragsabschluss festgelegten Rentenfaktor ergibt sowie aus nicht garantierten überschüssen. Der Rentenfaktor dafür wird erst zu Beginn der Rentenzahlung festgelegt.

Fondsgebundene Rentenversicherungen
Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen werden die Sparbeiträge in Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds angelegt. Die Wertentwicklung der Versicherung unterliegt Schwankungen der Fonds. Da diese nicht vorhersehbar ist, gibt es keine garantierte, sondern nur eine prognostizierte Rentenhöhe. Die Renditechancen sind aber durch die Anlage in günstige Aktienfonds (ETFs) entsprechend höher.

Sofort-Rente
Hier wird zu Beginn des Vertrages ein bestimmter Beitrag einmalig eingezahlt. Ab dem Folgemonat erhalten Sie dann die zuvor errechnete und vertraglich garantierte monatliche Rente, unabhängig davon, wie alt Sie werden. Es kann allerdings auch eine bestimmte Zahlungsdauer festgelegt werden. üblicherweise endet die Rentenzahlung jedoch bei Tod des Rentenempfängers.

Riester-Rente
Unabhängig von der Höhe des Einkommens können Frauen und Männer diese private Altersvorsorge in Anspruch nehmen, die durch staatliche Zuschüsse und Steuererleichterungen gefördert wird indem der Staat die Einzahlungen der Kunden durch Zulagen aufstockt, die sich aus einer Grund- und Kinderzulagen zusammensetzt: Seit dem 1. Januar 2008 beträgt die Grundzulage 154,- €, für jedes Kind gibt es 185 €, für ab Januar 2008 geborene Kinder 300,- € Zulage.
Die volle Zulage erhalten Sie nur, wenn Sie mindestens 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen in einen Riester-Vertrag einzahlen. Der Mindestbetrag liegt bei 60,- € im Jahr. Darüber hinaus können die Beiträge bis 1.200,- € in der Steuererklärung geltend gemacht werden. übersteigt der sich dadurch ergebene Steuervorteil die Höhe der zustehenden Zulagen, vermerkt das Finanzamt die Differenz als Steuererstattung.

Förderbeerichtigt sind:
- Arbeitnehmer, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Studierende mit einem rentenversicherungspflichtigen Minijob
- Pflichtversicherte Selbstständige
- Beamte, Soldaten, Richter
- Bezieher von ALG I oder II oder Krankengeld
- Erwerbsgeminderte, erwerbsunfähige und dienstunfähige Personen
- Rürup-Rente (Basis-Rente)

Die Rürup-Rente wird ebenfalls staatlich gefördert. Vor allem ist sie für Selbstständige geeignet, die in der Regel nicht Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Das angesparte Kapital lässt sich bei einer Rürup- oder Basisrente nicht auszahlen. Die Auszahlung erfolgt ausschließl;lich als lebenslange Rente und zwar erst ab Vollendung des 62. Lebensjahres.

Risikolebens-Versicherung
Die Risikolebens-Versicherung sichert Ihre Hinterbliebenen für den Fall Ihres eigenen Todes ab, damit diese durch die festgelegte Versicherungssumme versorgt sind und auf eigenen Füßl;en stehen können. Sie schützt also vor finanziellen Belastungen, die durch den Wegfall eines Einkommens entstehen, zum Beispiel zur Tilgung eines Immobilen-Darlehens oder zur Versorgung der Kinder. Wenn die versicherte Person den Vertragsablauf erlebt, wird keine Versicherungsleistung ausgezahlt. Die Prämie ist im Verhältnis zur hohen Versicherungssumme (in der Regel das drei-fünffache des Bruttojahreseinkommens) niedrig und daher auch für junge Familien und Alleinerziehenden zur Absicherung des Lebensstandards geeignet. Sie kann mit einer Unfall- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung kombiniert werden.

Sterbegeld-Versicherung
Leider gehört das Abschiednehmen zum Leben dazu. Um Ihren Angehörigen zwar nicht den Schmerz, aber die finanzielle Belastung zu nehmen, sorgen Sie mit einer Sterbegeldversicherung der Finanzierung Ihrer eigenen Bestattung vor. In diesen Fällen wird die Versicherungssumme an eine vertraglich festgelegte Person ausgezahlt, die alles für Sie nach Ihren Wünschen regelt.