Existenzschutz und Altersvorsorge
Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU)
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie durch
einen Unfall oder eine Krankheit in der Regel zu mindestens 50 % über lange Zeit oder gar nicht mehr in Ihrem
zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten können
(§ 172 Abs. 2 VVG). Sie erhalten dann bis zum
Eintritt ins Rentenalter, die vertraglich vereinbarte Rente.
Besonders sinnvoll ist sie für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen. Für diesen Personenkreis ist seit
2001 keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr vorgesehen. Die seither gesetzlich festgelegte
Erwerbsminderungsrente reicht zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft kaum aus. Zudem ist sie nicht von der
zuletzt ausgeübten Berufstätigkeit abhängig, sondern es zählt einzig das verbleibende
Leistungsvermögen „irgendeiner“ auf dem Arbeitsmarkt angebotenen Tätigkeit. Bevor Sie Anspruch auf die
Erwerbsminderungsrente haben, wird also zunächst geprüft, ob Sie noch einer anderen Tätigkeit
nachgehen könnten, unabhängig welchen Beruf Sie bisher ausgeübt haben oder wie hoch Ihr letztes
Einkommen war. Können Sie noch irgendeine Tätigkeit mindestens 6 Stunden am Tag ausüben, gehen Sie
leer aus und es gibt keine gesetzlichen Leistungen. Stehen Sie dem Arbeitsmarkt noch mit einer täglichen
Arbeitszeit von 3-6 Stunden zur Verfügung, bekommen Sie die "halbe“ Erwerbsminderungsrente in Höhe von
ca. 17 % des letzten Bruttoeinkommens. Sind es weniger als 3 Stunden, haben Sie Anspruch auf die volle
Erwerbsminderungsrente von ca. 34 % des letzten Bruttoeinkommens. Berufsanfänger sind in der Regel in den
ersten 5 Jahre nicht abgesichert, weil Ansprüche erst nach diesem Zeitraum entstehen und sie zudem mindestens
3 Jahre "Pflichtbeiträge" in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben müssen.
Deshalb ist es ratsam, so früh wie möglich die eigene Arbeitskraft zu versichern. In der Regel gilt, je
jünger sich ein Berufsanfänger gegen Berufsunfähigkeit versichert, desto geringer die Prämie,
da dann meistens wenige Vorerkrankungen vorliegen. Zu empfehlen ist sie außl;erdem Singles sowie Paaren und
Familien mit Alleinverdienern, die somit nicht auf ihr Einkommen verzichten können, ebenso
Selbstständigen, da sie sie meist nicht gesetzlich versichert sind.
Vor Antragsannahme müssen Sie sich einer Risikoprüfung unterziehen. Bei der Risikoeinschätzung
werden folgende Kriterien berücksichtigt: Alter, Beruf, aktueller Gesundheitszustand und Vorerkrankungen,
Hobbies. Aus diesen Informationen bestimmt sich dann der Beitrag.
Unfall-Versicherung
Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Sie auf dem Arbeitsweg oder während der Arbeitszeit versichert,
Kinder auf dem Schulweg und in der Schule. Außl;erhalb dieser Zeit in der Freizeit schützt Sie die
private Unfallversicherung vor den Folgen finanzieller Belastungen, die durch eine bleibende gesundheitliche
Beeinträchtigung entstehen. Unfälle können immer und überall geschehen. Bei einem einfachen
Armbruch oder anderen harmlosen Verletzungen greift die Unfallversicherung nicht. Aber leider kann es auch schnell
zu folgenschweren Unfällen kommen, die Sie dauerhaft beeinträchtigen können. Von einer dauerhaften
Invalidität spricht man, wenn ein entstandener Gesundheitsschaden länger als drei Jahre bestehen wird
und nach ärztlicher Diagnose keine Besserung zu erwarten ist.
In diesem Fall erhalten Sie eine Kapitalzahlung oder eine vertraglich vereinbarte Rentenzahlung, außl;erdem
bietet sie u.a. weitere Leistungen an, soweit sie Gegenstand des Vertrages sind:
- Krankenhaustagegeld
- übergangsleistungen
- Todesfallsumme
- Bergungskosten
- kosmetische Operationen
- Assistance-Leistungen
- Sofortleistungen
Basis der Berechnung der Entschädigungsleistung ist die Gliedertaxe, in der die Höhe der
Invaliditätsgrade beim Verlust von bestimmten Körperteilen oder Sinnen geregelt ist. Auch bei nur
teilweisen Funktionseinschränkungen eines Körperteils, wird dieser Anteil des Prozentsatzes als
Invalidität angenommen. Entsprechend des Invaliditätsgrades wird dann die Gesamtversicherungssumme
anteilig oder in Form einer monatlichen Unfallrente ausgezahlt. Die Unfallversicherung kann man mit oder ohne
Progression (Grundsumme) abschließen. Durch eine integrierte Progression, steigt die Höhe der
Leistungen mit zunehmendem Invaliditätsgrad prozentual an. Wird z.B. eine Invalidität von 100 %
festgestellt und es liegt eine vertraglich vereinbarte Progression von 300 % zugrunde, steigt die Leistung um das
Dreifache der Versicherungssumme. Wenn Sie einen Tarif mit Progression (in der Regel 225%, 300%, 350% oder 500%)
wählen, erhöhen sich die Leistungen also kontinuierlich. Allgemein erfolgt bei den ersten 25%
Invalidität keine Mehrleistung, ab 26% festgestellter Invalidität staffeln sich die höheren
Leistungen entsprechend der gewählten Progression. Inzwischen gibt es neuartige Produkte auf dem
Versicherungsmarkt, die Ihnen auch schon bei harmloseren Unfällen finanziell unter die Arme greifen.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Erwerbsunfähigkeits-Versicherung
Eine günstigere Alternative zur Berufsunfähigkeits-Versicherung stellt die
Erwerbsunfähigkeits-Versicherung dar, wenn zum Beispiel bei der BU aufgrund Ihrer beruflichen Situation oder
eines risikoreichen Hobbys hohe Risikozuschläge zu erwarten sind und deshalb nicht zu empfehlen ist.
Dienstunfähigkeits-Versicherung
Wir versichern auch Beamte. Wenn Sie Fragen zur Dienstunfähigkeits-Versicherung haben, sprechen Sie uns
ebenfalls gerne an.
Private Rentenvorsorge
Wir alle wollen nach dem Berufsleben nicht in finanzieller Armut leben, um den Lebensabend genießl;en zu
können. Eine Säule, um sich davor zu schützen, ist daher die private Altersvorsorge. Es bieten sich
hierzu folgende Möglichkeiten an:
Klassische Rentenversicherung
Sie sparen monatlich einen bestimmten Betrag, der später in Form einer monatlichen garantierten Mindestrente
zurückgezahlt wird. Sie errechnet sich aus dem garantierten Kapital, das sich aus einem bei Vertragsabschluss
festgelegten Rentenfaktor ergibt sowie aus nicht garantierten überschüssen. Der Rentenfaktor dafür
wird erst zu Beginn der Rentenzahlung festgelegt.
Fondsgebundene Rentenversicherungen
Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen werden die Sparbeiträge in Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds
angelegt. Die Wertentwicklung der Versicherung unterliegt Schwankungen der Fonds. Da diese nicht vorhersehbar ist,
gibt es keine garantierte, sondern nur eine prognostizierte Rentenhöhe. Die Renditechancen sind aber durch
die Anlage in günstige Aktienfonds (ETFs) entsprechend höher.
Sofort-Rente
Hier wird zu Beginn des Vertrages ein bestimmter Beitrag einmalig eingezahlt. Ab dem Folgemonat erhalten Sie dann
die zuvor errechnete und vertraglich garantierte monatliche Rente, unabhängig davon, wie alt Sie werden. Es
kann allerdings auch eine bestimmte Zahlungsdauer festgelegt werden. üblicherweise endet die Rentenzahlung
jedoch bei Tod des Rentenempfängers.
Riester-Rente
Unabhängig von der Höhe des Einkommens können Frauen und Männer diese private Altersvorsorge
in Anspruch nehmen, die durch staatliche Zuschüsse und Steuererleichterungen gefördert wird indem der
Staat die Einzahlungen der Kunden durch Zulagen aufstockt, die sich aus einer Grund- und Kinderzulagen
zusammensetzt:
Seit dem 1. Januar 2008 beträgt die Grundzulage 154,- €, für jedes Kind gibt es 185 €, für ab
Januar 2008 geborene Kinder 300,- € Zulage.
Die volle Zulage erhalten Sie nur, wenn Sie mindestens 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der
Zulagen in einen Riester-Vertrag einzahlen. Der Mindestbetrag liegt bei 60,- € im Jahr. Darüber hinaus
können die Beiträge bis 1.200,- € in der Steuererklärung geltend gemacht werden. übersteigt
der sich dadurch ergebene Steuervorteil die Höhe der zustehenden Zulagen, vermerkt das Finanzamt die
Differenz als Steuererstattung.
Förderbeerichtigt sind:
- Arbeitnehmer, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Studierende mit einem
rentenversicherungspflichtigen Minijob
- Pflichtversicherte Selbstständige
- Beamte, Soldaten, Richter
- Bezieher von ALG I oder II oder Krankengeld
- Erwerbsgeminderte, erwerbsunfähige und dienstunfähige Personen
- Rürup-Rente (Basis-Rente)
Die Rürup-Rente wird ebenfalls staatlich gefördert. Vor allem ist sie für Selbstständige
geeignet, die in der Regel nicht Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Das angesparte Kapital
lässt sich bei einer Rürup- oder Basisrente nicht auszahlen. Die Auszahlung erfolgt
ausschließl;lich als lebenslange Rente und zwar erst ab Vollendung des 62. Lebensjahres.
Risikolebens-Versicherung
Die Risikolebens-Versicherung sichert Ihre Hinterbliebenen für den Fall Ihres eigenen Todes ab, damit diese
durch die festgelegte Versicherungssumme versorgt sind und auf eigenen Füßl;en stehen können. Sie
schützt also vor finanziellen Belastungen, die durch den Wegfall eines Einkommens entstehen, zum Beispiel zur
Tilgung eines Immobilen-Darlehens oder zur Versorgung der Kinder. Wenn die versicherte Person den Vertragsablauf
erlebt, wird keine Versicherungsleistung ausgezahlt. Die Prämie ist im Verhältnis zur hohen
Versicherungssumme (in der Regel das drei-fünffache des Bruttojahreseinkommens) niedrig und daher auch
für junge Familien und Alleinerziehenden zur Absicherung des Lebensstandards geeignet. Sie kann mit einer
Unfall- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung kombiniert werden.
Sterbegeld-Versicherung
Leider gehört das Abschiednehmen zum Leben dazu. Um Ihren Angehörigen zwar nicht den Schmerz, aber die
finanzielle Belastung zu nehmen, sorgen Sie mit einer Sterbegeldversicherung der Finanzierung Ihrer eigenen
Bestattung vor. In diesen Fällen wird die Versicherungssumme an eine vertraglich festgelegte Person
ausgezahlt, die alles für Sie nach Ihren Wünschen regelt.