Haftung und Recht



Privathaftpflicht
Wenn ein Dritter durch Sie oder eine mitversicherte Person aus Leichtsinn, Vergesslichkeit oder aufgrund eines Missgeschicks einen Schaden erleidet, müssen Sie für diese Kosten nach § 823 Abs.1 BGB aufkommen – unbeschränkt mit Ihrem gesamten Vermögen und ggf. auch lebenslang, denn gerade Personenschäden können oftmals in die Millionenhöhe gehen. Dies ist für Privatpersonen kaum zu stemmen. Deshalb ist darauf zu achten, dass die Versicherungssummen entsprechend hoch sind. Die im Blick auf ihren Jahresbeitrag moderate Privathaftpflicht-Versicherung springt bei Personen-, Sach- und daraus folgenden Vermögensschäden ein und gehört deshalb zu den wichtigsten freiwillig abschließbaren Versicherungen, um Sie und Ihre Familie vor dem finanziellen Ruin zu schützen. Zu ihren Leistungen gehört aber auch, die an Sie herangetretenen Schadensersatzansprüche dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen und ggf. unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Mögliche Rechtsstreitigkeiten führt Ihr Haftpflicht-Versicherer bis vor das Gericht und übernimmt die anfallenden Prozesskosten. Deshalb spricht man auch von einem „passiven Rechtsschutz“.
Schadensfälle, für die Sie durch das Führen eines Kraftfahrzeuges verantwortlich gemacht werden, sind über die Kfz-Haftpflicht-Versicherung geregelt. Diese ist notwendig, um ein Fahrzeug überhaupt erst zulassen zu können. Aber es gibt auch noch andere Risiken, die nicht über die Privathaftpflicht-Versicherung abgewickelt werden, sondern für die der Abschluss einer separaten Haftpflicht-Versicherung zu empfehlen bzw. gesetzlich geregelt ist:

Tierhalter-Haftpflicht Hunde und Pferde
Auch wenn Sie selbst kein Verschulden trifft, Sie müssen für Schäden gerade stehen, die durch Ihren Hund oder Ihr Pferd verursacht werden – ebenfalls unbeschränkt und mit Ihrem ganzen Vermögen.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Als Eigentümer einer vermieteten Immobilie oder eines unbebauten Grundstückes, haften Sie für Schäden, wenn dort jemand Drittes zu Schaden kommt. Zum Beispiel, wenn Sie im Winter Ihrer Streupflicht nicht nachgekommen sind und der Postbote erleidet dadurch einen Unfall oder auf Ihrem Grundstück fallen spielende Kinder über gelagerte Baumaterialien und verletzten sich schwer. Das selbstbewohnte Ein- oder Zweifamilienhaus ist über die Privathaftpflicht versichert.

Gewässerschaden-Haftpflicht
Ein Leck im öltank kann verheerende Schäden und extrem hohe Kosten verursachen, wenn sich das Öl seinen Weg ins Grundwasser bahnt oder beim Betanken Rohre kaputt gehen. Als Öltankbesitzer haften Sie vollumfänglich für Schäden durch auslaufendes Öl, auch wenn Sie ausreichend Vorsichtsmaßl;nahmen getroffen haben.

Bauherren-Haftpflicht
Grundsätzlich gilt, ob Neubau, Umbau oder Reparatur, wenn bei Ihnen auf der Baustelle etwas passiert, sind Sie dafür verantwortlich und stehen bei Schadensersatzansprüchen in der Haftung. Sie müssen gewährleisten, dass die Baustelle ausreichend gesichert ist. Trotz aller Sorgfalt kann immer etwas passieren. Auch für Schäden, die durch Architekten oder Baufirmen entstanden sind, die Sie beauftragt haben, können Sie als Bauherr zur Verantwortung gezogen werden. Wenn Sie die Schuld bekommen, sind Sie durch die Bauherrenhaftpflicht geschützt. Bei vielen Privathaftpflicht-Versicherungen ist die Bauherrenhaftpflicht bis zu einer bestimmten Versicherungssumme mitversichert. Daher sollte vor Abschluss einer separaten Bauherrenhaftpflicht die Bausumme geprüft werden.

Jagd-Haftpflicht-Versicherung
Als Jäger sind Sie verpflichtet, eine Jagdhaftpflicht-Versicherung bei Lösung des Jagdscheines abgeschlossen zu haben. So sieht es das Bundesjagdgesetz vor: Zu hoch sind die Risiken, dass bei dem Gebrauch von Waffen und Munition, jemand Drittes zu Schaden kommt, für die Sie verantwortlich gehalten werden. Vor allem bei Personenschäden können schnell extrem hohe Schadenersatzforderungen entstehen.

Allgemeines
Wie bei der Privathaftpflicht gilt bei allen anderen genannten Haftpflicht-Versicherungen: der Versicherer prüft, ob Sie überhaupt für den Schaden verantwortlich gemacht werden können und zur Zahlung verpflichtet sind. Sind die Ansprüche nicht gerechtfertigt, werden diese abgewehrt. Dies schließl;t ein Gerichtsverfahren nicht aus.

Rechtsschutz-Versicherung
„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt…..“ Für Rechtsstreitigkeiten, die sich beispielsweise u.a. aus Problemen mit den Nachbarn, dem Arbeitgeber oder Vermieter ergeben, unterstützt Sie eine Rechtsschutz-Versicherung, Ihr Recht mit einem Anwalt Ihres Vertrauens durchzusetzen, auch vor Gericht, und übernimmt die Kosten einer juristischen Auseinandersetzung. Diese kann zu einer ernsthaften finanziellen Belastung werden, insbesondere, wenn die Prozesskosten das verfügbare Budget übersteigen. Die Wahl der geeigneten Rechtsschutz-Versicherung richtet sich nach Ihrer individuellen Lebenssituation und kann als Kompakttarif für alle Bereiche Privat, Beruf, Verkehr und Wohnrechtsschutz vereinbart werden oder die Bereiche können je nach Bedarf in Form von Bausteinen einzeln oder separat miteinander kombiniert werden. Bevor die Kosten vom Versicherer übernommen werden, prüft er die Aussicht auf Erfolg. Liegt Ihnen die Kostenzusage vor, werden üblicherweise folgende Kosten übernommen:
- Gerichtskosten,
- Gebühren für Zeugen und Sachverständige,
- Kosten des Prozessgegners, wenn Sie vor Gericht verlieren,
- bei Rechtsschutzfällen im Ausland übersetzungs- und Fahrtkosten,
- wenn nötig ein zinsloses Darlehen für eine Strafkaution.

Einige Produktanbieter haben zudem bis zu einer bestimmten Summe die anwaltlichen Beratungskosten für Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Betreuungs- und Sorgerechtsverfügungen in ihre Tarife mit aufgenommen, teilweise sogar auch ohne Selbstbeteiligung, die üblicherweise Vertragsgegenstand ist, um die Beiträge der Rechtsschutz-Versicherung auf einem bezahlbaren Level zu halten. In einigen Tarifen ist zudem auch die Übernahme von Mediation mit aufgenommen worden, u.a. um durch außergerichtliche Streitigkeiten hohe Kosten zu vermeiden.
Neben den Tarifen für Singles sind in den Familientarifen zusammenlebende Partner als auch die Kinder mitversichert solange sie unverheiratet sind und sich noch in Ausbildung oder im Studium befinden. Teilweise sind auch andere im Haushalt lebende Familienmitglieder wie die Großl;eltern mitversichert.


Neugierig? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.