Haftung und Recht


Betriebs- Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht

Diese Haftpflichtversicherungen gehören zu den wichtigsten Absicherungen. Die Betriebshaftpflicht-Versicherung bietet Versicherungsschutz für Gewerbetreibende, industrielle Unternehmen, Vereine, Freiberufler und Handwerker gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter, um Sie vor finanziellen Verlusten zu schützen, denn für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie als Inhaber in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit oder Ihre Mitarbeiter Dritten gegenüber verursachen, haftet grundsätzlich nach geltendem hiesigen Recht jeder Betrieb unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen. Mögliche Szenarien: Ein Kunde stolpert auf dem gewischten Fußboden Ihres Eingangsbereiches oder stürzt auf Ihrem Betriebsgelände, weil bei Ihnen nicht ausreichend gestreut wurde und verletzt sich. Ein Installateur bohrt versehentlich eine Heizungsanlage an, dem Mitarbeiter einer Glaserei fällt ein Werkzeug vom Gerüst. Schadensersatzforderungen stellen gerade für kleine und mittelständische Unternehmen eine Existenzbedrohung dar, besonders wenn es sich um Personenschäden handelt, die nicht selten schnell in die Millionenhöhe gehen.

Ansprüche Dritter können entstehen durch:
- die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Ihrem Grundstück
- Lieferung/Handel mit fehlerhaften Produkten,
- fehlerhafte Dienstleistungen
- Gefährdungen der Umwelt
 
Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflicht
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt je nach Bedarf  Personen-, Sach-  und rein finanzielle Schäden ab. Sie verbindet zwei unterschiedliche Deckungen miteinander, die einzeln oder in Kombination mit der  Absicherung „reiner Vermögensschäden“  sowie der  Absicherung von „Personen- und Sachschäden und daraus resultierenden Vermögensschäden“ abgeschlossen werden kann. Letztere Deckung ist dann der Betriebshaftpflicht-Versicherung gleichzusetzen. Ein „echter Vermögensschaden“ liegt vor, wenn einem Dritten durch falsche oder mangelnde Beratung, Rechenfehler, unrichtige Auskünfte, falsche Prozessführung, unwirksame Vertragsgestaltungen etc. ein finanzieller Verlust entsteht und deshalb Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Für alle, die in ihrer beruflichen Ausübung beratende Funktionen haben (u.a. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Notare, Ärzte, Versicherungsvermittler) und fremde Vermögensinteressen wahrnehmen, sichert die Vermögensschadenhaftpflicht gegen Sie gerichtete finanzielle Ansprüche ab. In einigen Branchen ist eine Vermögensschadenhaftpflicht zwingend vorgesehen, um überhaupt eine Berufserlaubnis zu erhalten. Aber auch für selbstständig Kreative wie Texter, Grafiker, Webdesigner, Online-Programmierer u.a. ist eine Absicherung für die Absicherung von Schadensersatzsprüchen aus der  Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten oder sonstigen geschützten Rechten (z. B. Bild, Ton, Text), Fehler in einem Online-Formular, Beantragung eines falschen Domainnamens, Weitergabe virenbehafteter Datenträger etc. zu empfehlen.
Wenn Sie häufig Kunden empfangen oder besuchen und viel mit Menschen arbeiten (wie u.a. Kosmetiker, Podologen, Heilpraktiker oder Ärzte) besteht ein erhöhtes Risiko, dass sich jemand verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt wird. Dafür empfiehlt sich die Absicherung gegen Personen- und Sachschäden. Neben der Erbringung der Leistung übernimmt der Haftpflicht-Versicherer auch die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, die nicht gerechtfertigt sind. Wird Ihnen also zu Unrecht ein Schaden vorgeworfen, wird der Schaden von Ihnen ferngehalten.

KFZ Handel und Handwerk
Alle Handels- und Werkstattbetriebe, die mit Kraftfahrzeugen zu tun haben, benötigen eine Kfz- Handel und Handwerk- Versicherung. Dazu gehören Auto- und Motorradhäuser, Betriebe der Karosserie und Fahrzeugtechnik, Autolackierereien sowie Reifenhändler mit Montagebetrieb. Kleine Ursache – große Wirkung: Fehler bei einer Reparatur oder eine Unaufmerksamkeit bei der Probefahrt mit einem Kundenfahrzeug können zu großen Schäden führen - oder das Kundenfahrzeug fällt in der Werkstatt von der Hebebühne. Das alles verursacht enorme Kosten für die Sie als Unternehmer verantwortlich gehalten werden. Diese Art Schäden sind nicht durch eine klassische Betriebshaftpflicht-Versicherung gedeckt, hierfür tritt die Handel- und Handwerk-Deckung ein.

Cyber-Versicherung
Über die Gefahren der Nutzung des Internets in unserer zunehmend digitalisierten Welt sind wir uns alle bewusst. Die meisten Unternehmen nutzen zur Durchführung ihrer Unternehmensabläufe Computer und das Internet. Die Zahl der Hackerangriffe bei dem schädliche Viren eingeschleust werden und dadurch die gesamte IT-Technik lahm legen können oder bei dem viele betriebsinterne und persönlichen Daten gestohlen werden, nimmt kontinuierlich zu. Um sich vor daraus resultierenden oft sehr hohen Kosten zu schützen, bietet eine Cyber-Versicherung die beste Absicherung wie auch Leistungen für vorbeugende Maßnahmen.

Firmen-Rechtsschutz-Versicherung
Als Selbstständiger, Freiberufler, Einzel-, Klein-, Mittel- oder Großunternehmer steht man häufig vielen Rechtsrisiken gegenüber. Die Rechtsschutz-Versicherung stärkt Ihnen bei Rechtsstreitigkeiten aus Ihrer unternehmerischen Tätigkeit heraus den Rücken und übernimmt die Verfahrenskosten für Anwälte, Gerichte, Sachverständige, Gutachter und Zeugen - falls nötig auch durch mehrere Instanzen. Bei leistungsstarken Firmenrechtsschutztarifen sind nicht nur die Unternehmer selbst versicherbar, sondern auch die berufsbezogenen Tätigkeiten Ihrer Mitarbeiter, ebenso kann das Forderungsmanagement im Versicherungsumfang enthalten sein, d.h. das Inkasso-Verfahren bzw. das Eintreiben offener Rechnungsbeträge wird Ihnen durch einen legitimierten Partner des Versicherers abgenommen und erspart Ihnen Zeit und Nerven.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.