Haftung und Recht
Betriebs- Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht
Diese Haftpflichtversicherungen gehören zu den wichtigsten Absicherungen. Die
Betriebshaftpflicht-Versicherung bietet Versicherungsschutz für Gewerbetreibende, industrielle Unternehmen,
Vereine, Freiberufler und Handwerker gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter, um Sie vor finanziellen
Verlusten zu schützen, denn für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie als Inhaber in
Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit oder Ihre Mitarbeiter Dritten gegenüber verursachen, haftet
grundsätzlich nach geltendem hiesigen Recht jeder Betrieb unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen.
Mögliche Szenarien: Ein Kunde stolpert auf dem gewischten Fußboden Ihres Eingangsbereiches oder stürzt
auf Ihrem Betriebsgelände, weil bei Ihnen nicht ausreichend gestreut wurde und verletzt sich. Ein
Installateur bohrt versehentlich eine Heizungsanlage an, dem Mitarbeiter einer Glaserei fällt ein Werkzeug
vom Gerüst. Schadensersatzforderungen stellen gerade für kleine und mittelständische Unternehmen
eine Existenzbedrohung dar, besonders wenn es sich um Personenschäden handelt, die nicht selten schnell in
die Millionenhöhe gehen.
Ansprüche Dritter können entstehen durch:
- die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Ihrem Grundstück
- Lieferung/Handel mit fehlerhaften Produkten,
- fehlerhafte Dienstleistungen
- Gefährdungen der Umwelt
Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflicht
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt je nach Bedarf Personen-, Sach- und rein finanzielle Schäden ab.
Sie verbindet zwei unterschiedliche Deckungen miteinander, die einzeln oder in Kombination mit der Absicherung
„reiner Vermögensschäden“ sowie der Absicherung von „Personen- und Sachschäden und daraus
resultierenden Vermögensschäden“ abgeschlossen werden kann. Letztere Deckung ist dann der
Betriebshaftpflicht-Versicherung gleichzusetzen.
Ein „echter Vermögensschaden“ liegt vor, wenn einem Dritten durch falsche oder mangelnde Beratung,
Rechenfehler, unrichtige Auskünfte, falsche Prozessführung, unwirksame Vertragsgestaltungen etc. ein
finanzieller Verlust entsteht und deshalb Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Für alle, die in
ihrer beruflichen Ausübung beratende Funktionen haben (u.a. Rechtsanwälte, Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer, Architekten, Notare, Ärzte, Versicherungsvermittler) und fremde Vermögensinteressen
wahrnehmen, sichert die Vermögensschadenhaftpflicht gegen Sie gerichtete finanzielle Ansprüche ab. In
einigen Branchen ist eine Vermögensschadenhaftpflicht zwingend vorgesehen, um überhaupt eine
Berufserlaubnis zu erhalten. Aber auch für selbstständig Kreative wie Texter, Grafiker, Webdesigner,
Online-Programmierer u.a. ist eine Absicherung für die Absicherung von Schadensersatzsprüchen aus der
Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten oder sonstigen geschützten Rechten (z. B. Bild, Ton, Text),
Fehler in einem Online-Formular, Beantragung eines falschen Domainnamens, Weitergabe virenbehafteter
Datenträger etc. zu empfehlen.
Wenn Sie häufig Kunden empfangen oder besuchen und viel mit Menschen arbeiten (wie u.a. Kosmetiker,
Podologen, Heilpraktiker oder Ärzte) besteht ein erhöhtes Risiko, dass sich jemand verletzt oder fremdes
Eigentum beschädigt wird. Dafür empfiehlt sich die Absicherung gegen Personen- und Sachschäden.
Neben der Erbringung der Leistung übernimmt der Haftpflicht-Versicherer auch die Abwehr
von Schadenersatzansprüchen, die nicht gerechtfertigt sind. Wird Ihnen also zu Unrecht ein Schaden
vorgeworfen, wird der Schaden von Ihnen ferngehalten.
KFZ Handel und Handwerk
Alle Handels- und Werkstattbetriebe, die mit Kraftfahrzeugen zu tun haben, benötigen eine Kfz- Handel und
Handwerk- Versicherung. Dazu gehören Auto- und Motorradhäuser, Betriebe der Karosserie und
Fahrzeugtechnik, Autolackierereien sowie Reifenhändler mit Montagebetrieb. Kleine Ursache – große Wirkung:
Fehler bei einer Reparatur oder eine Unaufmerksamkeit bei der Probefahrt mit einem Kundenfahrzeug können zu
großen Schäden führen - oder das Kundenfahrzeug fällt in der Werkstatt von der Hebebühne. Das
alles verursacht enorme Kosten für die Sie als Unternehmer verantwortlich gehalten werden. Diese Art
Schäden sind nicht durch eine klassische Betriebshaftpflicht-Versicherung gedeckt, hierfür tritt die
Handel- und Handwerk-Deckung ein.
Cyber-Versicherung
Über die Gefahren der Nutzung des Internets in unserer zunehmend digitalisierten Welt sind wir uns alle
bewusst. Die meisten Unternehmen nutzen zur Durchführung ihrer Unternehmensabläufe Computer und das
Internet. Die Zahl der Hackerangriffe bei dem schädliche Viren eingeschleust werden und dadurch die gesamte
IT-Technik lahm legen können oder bei dem viele betriebsinterne und persönlichen Daten gestohlen werden,
nimmt kontinuierlich zu. Um sich vor daraus resultierenden oft sehr hohen Kosten zu schützen, bietet eine
Cyber-Versicherung die beste Absicherung wie auch Leistungen für vorbeugende Maßnahmen.
Firmen-Rechtsschutz-Versicherung
Als Selbstständiger, Freiberufler, Einzel-, Klein-, Mittel- oder Großunternehmer steht man häufig
vielen Rechtsrisiken gegenüber. Die Rechtsschutz-Versicherung stärkt Ihnen bei Rechtsstreitigkeiten aus
Ihrer unternehmerischen Tätigkeit heraus den Rücken und übernimmt die Verfahrenskosten für
Anwälte, Gerichte, Sachverständige, Gutachter und Zeugen - falls nötig auch durch mehrere
Instanzen. Bei leistungsstarken Firmenrechtsschutztarifen sind nicht nur die Unternehmer selbst versicherbar,
sondern auch die berufsbezogenen Tätigkeiten Ihrer Mitarbeiter, ebenso kann das Forderungsmanagement im
Versicherungsumfang enthalten sein, d.h. das Inkasso-Verfahren bzw. das Eintreiben offener Rechnungsbeträge
wird Ihnen durch einen legitimierten Partner des Versicherers abgenommen und erspart Ihnen Zeit und Nerven.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.