Krankenversicherungen, Pflege und Reise



Gesetzliche und Kranken-Vollversicherung im Vergleich
Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse sind einkommensabhängig und nicht am Alter orientiert. Alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenversicherung haben den gleichen Leistungsanspruch, unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge, weil sie auf dem Solidaritätsprinzip beruht. Als gesetzlich Krankenversicherter können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Kinder und Ehe/Lebenspartner kostenfrei mitversichern.
Partner können beitragsfrei mitversichert werden, wenn:
- keine Selbstständigkeit vorliegt
- das Einkommen 505 €, bei einem Minijob 538 € nicht übersteigt
- dieser kein Beamter, hauptberuflich selbstständig und nicht privat versichert ist.

Kinder
- bis zum 23. Lebensjahr, solange sie noch nicht selbst arbeiten
- wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, liegt die Altersgrenze bei 25

In der privaten Krankenversicherung sind die Beiträge einkommensunabhängig. Sie richten sich nach:
- den individuell gewählten Leistungstarifen (ambulante, stationäre oder zahnärztliche Behandlungen)
- dem Alter
- dem Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn.
Für folgenden Personenkreis kommt eine Privatversicherung in Frage:
- Freiberufler oder Selbstständige
- Beamte, Beamtenanwärter, Referendare
- Studenten (innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn des Studiums)
- Angestellte, deren Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt
Eine Familienversicherung ist in der privaten Krankenvollversicherung nicht enthalten. Jedes Familienmitglied, das versichert werden soll, muss einen eigenen Beitrag zahlen, der sich nach den individuell bestimmten Leistungstarifen richtet.
Wenn Sie Fragen zur privaten Krankenversicherung haben oder ein Angebot wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Krankenzusatz-Versicherung
Für gesetzliche Krankenversicherte bieten wir ein umfangreiches Spektrum an ambulanten und stationären Zusatzversicherungen an, ob es sich nun beispielsweise um optimierte Leistungen für besseres Sehen (Brillen) und Hören (Hörgeräte), Behandlungen durch Heilpraktiker, Vorsorge, Telemedizin, Zahngesundheit oder um Ihren Krankenhausaufenthalt handelt.
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen.

Krankentagegeld-Versicherung
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten üblicherweise nach sechs Wochen krankheitsbedingtem Ausfall keinen Lohn mehr, sondern nur noch Krankengeld ausgezahlt. Wenn Sie dieses Loch zwecks Erhalt Ihres Lebensstandards stopfen wollen, ist eine Krankentagegeld-Versicherung eine sinnvolle Absicherung. Sie erhalten so für die Dauer der Krankheit und in Abhängigkeit der Konditionen der Versicherung den vollen Lohnbetrag. Diese Versicherung ist auch insbesondere Selbstständigen angeraten, die anderenfalls eine ungenügende finanzielle Absicherung im Krankheitsfall hätten.

Privat versicherte Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer in der privaten Kranken-Versicherung, erhalten Sie nach sechs Wochen Lohnfortzahlung kein Krankengeld. Es ist also unbedingt erforderlich, für den Lohnausfall ab dem 43. Tag eine Krankentagegeldversicherung abzuschließl;en, damit Ihre laufenden Kosten weiter bezahlt werden können. Sie können die Krankentagegeldversicherung bei Ihrem privaten Versicherer abschließl;en, aber auch einen anderen Produktanbieter wählen.

Pflegerenten-Versicherung
Auch mit dem Thema Pflege sollten Sie sich rechtzeitig auseinander setzen, bevor Sie feststellen, dass Ihr Einkommen und Ihre Rente dafür nicht ausreichen sollten. Viele Fragen gehen damit einher.
Schon heute an morgen denken.

Auslandsreisekranken-Versicherung
Ob für Langzeitaufenthalte, Urlaubs- und Geschäftsreisen, Schüler & Studenten, Work & Traveller oder Au-Pairs … Eine Auslandskranken-Versicherung sollten Sie auf jeden Fall im Gepäck haben. Wenn Sie in Deutschland erkranken oder einen Unfall erleiden, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse oder die private Kranken-Versicherung Ihre Behandlungskosten. Im europäischen Ausland hingegen, erstattet die gesetzliche Krankenkasse keine oder nur einen begrenzten Teil dieser Kosten oder Krankenhausrechnungen. In einigen Ländern können Sie sich zwar mit Ihrer Versichertenkarte behandeln lassen, aber oft ist es schwierig, Ärzte zu finden, die diese akzeptieren. Und wenn die Behandlungskosten höher ausfallen als in Deutschland, müssen Sie die Differenz bezahlen. Außerhalb Europas sind gesetzlich Krankenversicherte über die europäische Krankenversicherungskarte ohnehin nicht versichert. Für privat Versicherte gilt in der Regel weltweiter Versicherungsschutz über den privaten Krankenversicherungsvertrag (PKV). Bei längeren Auslandsaufenthalten über vier Wochen sollte jedoch vorher ein Blick in die Vertragsbestimmungen geworfen werden. Wichtig zu wissen: Krankenrücktransportkosten werden weder durch die GKV und häufig nicht durch die PKV übernommen. Die hieraus resultierenden Kosten und Gesundheitsrisiken sind erheblich. Mit einer Auslandskranken-Versicherung stehen Sie deshalb auf der sicheren Seite. Ergänzend hierzu haben wir auch die passende Reisegepäck- und Reiserücktrittsversicherung (inkl. Reiseabbruch) im Portfolio.

Reiserücktrittsversicherung
Eine gebuchte Reise absagen zu müssen oder währenddessen krank zu werden, ist ziemlich ärgerlich und ohne Versicherungsschutz mit hohen Kosten verbunden. Deshalb gehört zumindest bei teuren Reisen eine Reiserücktrittsversicherung ins Gepäck. Diese ersetzt Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten einer Reise, wenn sie aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann. In einer Reiserücktrittsversicherung sollte der Reiseabbruch enthalten sein. Wenn Sie auf Ihrer Reise erkranken oder aus einem anderen versicherten Grund vorzeitig oder verspätet Ihre Heimreise antreten müssen, fällt dies unter den Versicherungsschutz. Der Reiseabbruch wegen Erkrankung naher Verwandte sollte auch Bestandteil des Vertrages sein. Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Alter und dem Gesamtreisepreis. Günstiger als eine Einmalpolice für eine Reise ist meistens eine Jahrespolice. Sprechen Sie uns auch gerne auf ergänzenden Corona-Reiseschutz an.

Reisegepäckversicherung
Versichert ist ihr Reisegepäck gegen Verlust und Beschädigung, soweit es sich in der Obhut eines Beförderungsbetriebes, Beherbungsbetriebes oder einer Gepäckbeförderung befindet. Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren von Reisgepäck sind nicht versichert. Als Reisegepäck gelten alle Sachen des persönlichen Bedarfs. Ob diese im Koffer, am Körper oder in der Kleidung mitgeführt werden, spielt dabei keine Rolle. Zum Reisegepäck zählen auch Reiseandenken und Geschenke, die Sie während der Reise kaufen. Außerdem sind amtliche Ausweise und Visa versichert. Nicht - oder nur unter bestimmten Voraussetzungen - versichert sind Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und andere Dokumente. Auch für Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Prothesen besteht kein Versicherungsschutz. In der Regel wird der Zeitwert erstattet, manche Anbieter rechnen aber inzwischen auch den Neuwert ab.
Sicher unterwegs sein.