Technische Versicherungen



Elektronikversicherung
Moderne Technik wie zum Beispiel digitale Telefonanlagen, Computernetzwerke oder spezielle Apparate in der Arztpraxis sind aus unserem heutigen Alltag und einem funktionierenden Betrieb nicht mehr wegzudenken. Die Elektronikversicherung leistet Ersatz oder übernimmt die Reparaturkosten bei unvorhersehbaren Sachschäden an diesen Geräten, die zum Beispiel durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Überspannung, Feuchtigkeit, Vandalismus, Konstruktionsfehler, Sabotage entstehen.
Versicherbar sind Anlagen und Geräte der
- Daten-, Informations- und Kommunikationstechnik
- Mess-, Prüf- und Sicherungstechnik
- Satz-, Repro-, Bild- und Tontechnik
- Bürotechnik
- Medizintechnik

Maschinenbruch-Versicherung (kurz Maschinen-Versicherung)
Die Maschinen-Versicherung ist für produzierende Gewerbe- und Industriebetriebe sowie Landwirtschaftsbetriebe interessant, die über große stationäre und/oder fahrbare Maschinen oder einen Fuhrpark verfügen, damit sie durch unvorhergesehene Schäden geschützt sind. Diese Maschinen stellen hohe Vermögenswerte dar. Die Maschinenversicherung bietet besten Schutz vor existenzgefährdenden Szenarien, insbesondere wenn teure neue Maschinen angeschafft werden müssen.
Fahrbare Maschinen sind u.a. landwirtschaftliche (Zug-)Maschinen, Bagger, Gabelstapler, Kräne, Planierraupen und andere Baumaschinen
Zu stationäre Maschinen gehören u.a. Fräsen, Waagen, Verpackungsmaschinen, Waschanlagen, Hebebühnen, Windkraftanlagen, Biogasanlagen
In der Maschinenbruchversicherungen gilt eine sogenannte  All-Risk-Deckung vereinbart. Das heißt, alle Schadensereignisse, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, sind durch die Versicherung abgedeckt, insbesondere besteht Versicherungsschutz für
- Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Vandalismus
- Konstruktions- oder Materialfehler
- Über- oder Unterdruck, Kurzschluss, Überspannung

Ausdrücklich ausgeschlossen sind in der Regel
- Schäden, die durch die Abnutzung der Maschine entstehen
- Schadensfälle, die durch Kriege, Kernenergie oder Erdbeben verursacht werden
- Vorsätzliche Beschädigung der Maschine durch den Versicherungsnehmer